Klöber Hartmetallwerkzeuge GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Wir liefern ausschließlich zu unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen. Anders lautende Liefer- und Zahlungsbedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit. Durch die Annahme der von uns gelieferten Ware erklärt der Käufer sein Einverständnis mit unseren Bedingungen.
  2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung durch den Käufer ist   ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Käufer innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesandt wird. Ein Vertrag kommt auch mit der Annahme der Lieferung durch den Käufer nach dieser Frist zustande.
  3. Lieferzeiten sind bis zum Auftragseingang freibleibend - Zwischenverkauf vorbehalten - sie rechnen ab dem Zeitpunkt der endgültigen Auftragsbestätigung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand die Firma verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Vorliegen wesentlicher, unvorhergesehener Vorgänge bei der Herstellung, die außerhalb unseres Willens liegen und sonstiger Hindernisse, wie höhere Gewalt, Transportverzögerungen, Betriebsstörungen oder Arbeitskämpfe in Werken von Lieferanten, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung der Ware von Einfluss sind. Ist dem Besteller wegen einer von uns unverschuldeten Verzögerung ein Schaden erwachsen, so ist er berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede  volle Woche der Verspätung 0,5%, im ganzen aber höchstens 5% vom Wert desjenigen Teils der Lieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig geliefert wird oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
  4. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
  5. Alle Preise sind Grundpreise in EURO, ausschließlich Mehrwertsteuer. Die Kosten für Verpackung, Fracht, Porto und Transportversicherung sind vom Käufer zu tragen. Wir behalten uns vor, die am Tage der Lieferung gültigen Preise und Rabatte in Rechnung zu stellen.
  6. Unberechtigte Rücklieferungen werden nicht akzeptiert oder mit 25% des Rechnungswerts belastet.
  7. Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto, sofern keine Sonderregelung vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung behalten wir uns vor, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
  8. Wenn nach Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder bekannt wird, so sind alle Rechnungen für sämtliche Lieferungen sofort fällig. Ferner kann der Verkäufer für die bereits erfolgten Lieferungen, wie auch für die noch nicht erfolgten, aber vereinbarten Lieferungen, Sicherheitsleistung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Der Verkäufer übt im Falle einer Insolvenz unverzüglich sein Recht auf Aussonderung aus.
  9. Die Ware bleibt bis zur Erfüllung aller Verbindlichkeiten unser Eigentum. Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware vor der endgültigen Bezahlung, so tritt er bis zur Tilgung aller unserer Forderungen die ihm aus den Verkäufen entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer an uns ab.
  10. Fehlerhafte Werkzeuge werden innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist kostenlos ersetzt. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die sich aus dem fehlerhaften Einsatz der Werkzeuge ergeben. Ebenso bleibt die Haftung für indirekte Schäden, aus welchem Grunde sie auch immer entstehen, ausgeschlossen. Weitere Ansprüche des Käufers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, oder die auf der Verletzung von Schutzrechten beruhen, sind ausgeschlossen. Dies gilt auchfür unerlaubte Handlungen.
  11. Erfüllungsort für Lieferungen ist der Versandort. Erfüllungsort für die Zahlung ist Freystadt. Gerichtsstand ist Neumarkt i.d. Oberpfalz.